Kosten

Gesetzliche Krankenkassen, Ersatzkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Die psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzungen werden ohne Bedingungen übernommen. Zur Einleitung einer Psychotherapie wird ein schriftlicher Antrag bei der Krankenkasse eingereicht. Nach Prüfung durch einen unabhängigen Gutachter übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die weitere Behandlung.

Ich benötige für Ihre Anmeldung und später einmal pro Quartal Ihre gültige Versichertenkarte.

Private Krankenversicherungen, Beihilfe

In der Regel werden die Kosten für Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen bzw. der Beihilfe übernommen. Die Bedingungen zur Kostenübernahme sind jedoch je nach Versicherung und Einzelfall unterschiedlich. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen und sich nach den für Sie zutreffenden Versicherungsbedingungen für Psychotherapie zu erkundigen.

Selbstzahler

Es besteht die Möglichkeit die Kosten für Psychotherapie als Selbstzahler zu tragen. Die aktuell geltende Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP) gilt hierbei als Honorargrundlage

Paartherapie, Coaching, Supervision und Selbsterfahrung können nur von Selbstzahlern in Anspruch genommen werden.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.